Entgeltsordnung
§ 1 Allgemeines
Die Theater Kiel AöR (Oper Kiel, Philharmonisches Orchester Kiel, Ballett Kiel, Schauspiel Kiel, Theater im Werftpark Kiel) ist ein von der Landeshauptstadt Kiel errichtetes Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
§ 2 Eintrittspreise Oper, Schauspiel, Ballett, Theater im Werftpark
(1) Die Theater Kiel AöR veröffentlicht ihre Eintrittspreise nach deren Genehmigung durch den Verwaltungsrat unter anderem im Jahresspielzeitheft, im Internet und durch Aushang an den Theaterkassen.
(2) Die/der Kaufmännische Direktor/in ist ermächtigt, Abweichungen von den veröffentlichten Preisen vorzunehmen, soweit saisonale, besuchsverhaltensbedingte oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Der Verwaltungsrat wird spätestens in der Sitzung, die solchen Maßnahmen nachfolgt, über diese informiert.
(3) Die/der Kaufmännische Direktor/in ist ermächtigt, bei Gastspielen, Sonderveranstaltungen, Vorstellungen an Festtagen und Vorstellungen mit besonderem oder entsprechend geringem Aufwand gesonderte Eintrittspreise festzulegen.
(4) Mit der Volksbühne Kiel e.V. werden deren Eintrittspreise durch einen besonderen Vertrag festgelegt.
§ 3 Konzerte des Philharmonischen Orchesters
Das Philharmonische Orchester Kiel führt in jeder Spielzeit Sinfoniekonzerte durch. Die gesamte Konzertreihe wird im Abonnement vom Verein der Musikfreunde in Kiel e. V. (VdM) angeboten. Darüber hinaus werden für die Konzerte Einzelkarten verkauft.
Das Philharmonische Orchester Kiel ist berechtigt, neben der festen Konzertreihe Sonderkonzerte durchzuführen.
§ 4 Eintrittspreise Konzerte
(1) Die Theater Kiel AöR veröffentlicht ihre Eintrittspreise nach deren Genehmigung durch den Verwaltungsrat unter anderem im Jahresspielzeitheft, im Internet und durch Aushang an den Theaterkassen. Zuständig hierfür ist die/der Kaufmännische Direktor/in.
(2) Die/der Kaufmännische Direktor/in ist ermächtigt, mit der Volksbühne Kiel e. V. deren Eintrittspreise durch einen besonderen Vertrag festzulegen.
(3) Mit dem Verein der Musikfreunde in Kiel e. V. (VdM) werden dessen Eintrittspreise in einem gesonderten Vertrag festgelegt.
(4) Die Abrechnung über die Einnahmen erfolgt halbjährlich.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Entgelte für Eintrittskarten, Abonnements und die Theatercard sind grundsätzlich sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig. Die Theater Kiel AöR kann abweichende Regelungen treffen und im Jahresspielzeitheft, im Internet oder durch Aushang veröffentlichen. Bei Abonnements kann die Zahlung in zwei oder drei Raten vereinbart werden.
(2) Im Verzugsfalle wird für Mahnungen ein Auslagenersatz nach den jeweils geltenden Bestimmungen erhoben.
§ 5 Dienst- und Freikarten
Die Ausgabe von Dienstkarten, Freikarten und verbilligten Karten wird durch die vom Verwaltungsrat der Theater Kiel AöR beschlossene Dienst- und Freikartenordnung geregelt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Entgeltsordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Theater Kiel Anstalt öffentlichen Rechts
Kiel, den 10. Juli 2007
StR Gert Meyer
Für den Verwaltungsrat
Dr. Ralf Klöter
Für den Vorstand
Die Theater Kiel AöR (Oper Kiel, Philharmonisches Orchester Kiel, Ballett Kiel, Schauspiel Kiel, Theater im Werftpark Kiel) ist ein von der Landeshauptstadt Kiel errichtetes Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
§ 2 Eintrittspreise Oper, Schauspiel, Ballett, Theater im Werftpark
(1) Die Theater Kiel AöR veröffentlicht ihre Eintrittspreise nach deren Genehmigung durch den Verwaltungsrat unter anderem im Jahresspielzeitheft, im Internet und durch Aushang an den Theaterkassen.
(2) Die/der Kaufmännische Direktor/in ist ermächtigt, Abweichungen von den veröffentlichten Preisen vorzunehmen, soweit saisonale, besuchsverhaltensbedingte oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Der Verwaltungsrat wird spätestens in der Sitzung, die solchen Maßnahmen nachfolgt, über diese informiert.
(3) Die/der Kaufmännische Direktor/in ist ermächtigt, bei Gastspielen, Sonderveranstaltungen, Vorstellungen an Festtagen und Vorstellungen mit besonderem oder entsprechend geringem Aufwand gesonderte Eintrittspreise festzulegen.
(4) Mit der Volksbühne Kiel e.V. werden deren Eintrittspreise durch einen besonderen Vertrag festgelegt.
§ 3 Konzerte des Philharmonischen Orchesters
Das Philharmonische Orchester Kiel führt in jeder Spielzeit Sinfoniekonzerte durch. Die gesamte Konzertreihe wird im Abonnement vom Verein der Musikfreunde in Kiel e. V. (VdM) angeboten. Darüber hinaus werden für die Konzerte Einzelkarten verkauft.
Das Philharmonische Orchester Kiel ist berechtigt, neben der festen Konzertreihe Sonderkonzerte durchzuführen.
§ 4 Eintrittspreise Konzerte
(1) Die Theater Kiel AöR veröffentlicht ihre Eintrittspreise nach deren Genehmigung durch den Verwaltungsrat unter anderem im Jahresspielzeitheft, im Internet und durch Aushang an den Theaterkassen. Zuständig hierfür ist die/der Kaufmännische Direktor/in.
(2) Die/der Kaufmännische Direktor/in ist ermächtigt, mit der Volksbühne Kiel e. V. deren Eintrittspreise durch einen besonderen Vertrag festzulegen.
(3) Mit dem Verein der Musikfreunde in Kiel e. V. (VdM) werden dessen Eintrittspreise in einem gesonderten Vertrag festgelegt.
(4) Die Abrechnung über die Einnahmen erfolgt halbjährlich.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Entgelte für Eintrittskarten, Abonnements und die Theatercard sind grundsätzlich sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig. Die Theater Kiel AöR kann abweichende Regelungen treffen und im Jahresspielzeitheft, im Internet oder durch Aushang veröffentlichen. Bei Abonnements kann die Zahlung in zwei oder drei Raten vereinbart werden.
(2) Im Verzugsfalle wird für Mahnungen ein Auslagenersatz nach den jeweils geltenden Bestimmungen erhoben.
§ 5 Dienst- und Freikarten
Die Ausgabe von Dienstkarten, Freikarten und verbilligten Karten wird durch die vom Verwaltungsrat der Theater Kiel AöR beschlossene Dienst- und Freikartenordnung geregelt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Entgeltsordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Theater Kiel Anstalt öffentlichen Rechts
Kiel, den 10. Juli 2007
StR Gert Meyer
Für den Verwaltungsrat
Dr. Ralf Klöter
Für den Vorstand







